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Der Weg zum Lebensmittel

Fangstand zur Eprobung mit Pferd
Streng überwacht: für Tierschutz und Lebensmittelsicherheit

Der Prozess der Schlachtung eines Pferdes unterliegt strikten Vorgaben und festen Abläufen:

  • Prüfung des Equidenpasses hinsichtlich des Status „Schlachtpferd/Nicht-Schlachtpferd“

  • Untersuchung durch einen amtlichen Veterinär auf Gesundheit und Schlachttauglichkeit (Lebendbeschau)

  • Transport zum Schlachthof

  • Betäubung des Pferdes (Bolzenschuss) und Kontrolle der Betäubung

  • Blutentzug (Eröffnung großer Gefäße mittels Stichinstrument) und Kontrolle der schnellen Entblutung

  • Weiterverarbeitung (vollständige Entblutung, Enthäutung, Ausweiden, Zerlegung)

  • Dokumentation

Bei der teilmobilen Schlachtung werden die Prozessschritte bis zum Abschluss des Blutentzuges am Hof durchgeführt. Um für dieses neuartige Schlachtverfahren hohe Qualitätsstandards zu etablieren, werden einheitliche Zielkriterien für jeden definierten Teilschritt während des Schlachtprozesses festgelegt. Der Tierkörper wird im Anschluss an die Schlachtung nach vorheriger Absprache zu einem regionalen Schlachtbetrieb gefahren. Zerlegung und Fleischhygiene-Kontrollen erfolgen im Schlachtbetrieb. So entsteht ein sicheres Lebensmittel.