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Teilmobile Schlachtung

Fangstand_und_Pferd
Der letzte Weg muss nicht weit sein

Die Notwendigkeit langer Transportwege (auch Export lebender Pferde) zur Schlachtung ruft bei Tierhaltern und Verbrauchern verständlicherweise Vorbehalte und Tierschutzbedenken gegen die Nutzung des Pferdes als Lebensmittel hervor.

 

Die teilmobile Schlachtung bietet eine Alternative: die regionale Verarbeitung und Nutzung des Tierkörpers als Lebensmittel. Das Pferd verstirbt in seiner gewohnten Umgebung ohne Stress, Angst und Leiden.

 

Bei der teilmobilen Schlachtung von Pferden erfolgen Betäubung und Entblutung (Eintritt des Todes) unter Begleitung sachkundigen Personals am Hof, wenn gewünscht in Anwesenheit des Tierbesitzers. Dieses Vorgehen sorgt für ein vertrautes Handling des Pferdes bis zum Schluss. Tierhalter erleben eine kontrollierte Übergabe des Tierkörpers zur Weiterverarbeitung an den Schlachtbetrieb. Ein amtlicher Tierarzt ist bei der teilmobilen Schlachtung anwesend. Er gewährleistet den korrekten, tierschutzkonformen und lebensmittelhygienisch unbedenklichen Ablauf der Hofnahen Schlachtung des Pferdes.

 

Die Hofnahe Schlachtung erfordert transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Sie kann das Verständnis für den Schlachtprozess an sich fördern und moralische Bedenken gegenüber dem Konsum von Pferdefleischprodukten abbauen.