Konventionelle Schlachtung

Bolzenschuss-Hintergrund-grau
Vorbereitet und informiert zur Schlachtung

Tierhalter, deren Pferde laut EU-Equidenpass als lebensmittelliefernde Tiere gekennzeichnet sind, können sich für die Schlachtung entscheiden.

 

Der Prozess der Schlachtung kann entweder in Gänze auf einem Schlachtbetrieb erfolgen – (Transport durch Besitzer oder Abholung durch Schlachtbetrieb) oder in teilmobiler Schlachtung in bekannter heimischer Umgebung erfolgen. Durch die teilmobile Schlachtung am Hof wird Transportstress für das Pferd vermieden. Ein Tierarzt überprüft zuvor den Gesundheitszustand und die Schlachteignung des Pferdes (Lebendbeschau). Die Betäubung des Pferdes wird mit einem Bolzenschussgerät durchgeführt. Der Bolzenschuss zerstört wichtige Strukturen im Gehirn. Der Verlust von Bewusstsein und jeglichem Empfinden/aller Wahrnehmung tritt direkt ein.

 

Direkt im Anschluss wird durch gezieltes Eröffnen großer Blutgefäße (Brustschnitt) das Ausbluten eingeleitet. Der Tod des Tieres tritt rasch und schmerzlos ein. Bei teilmobiler Schlachtung wird erst nach diesem Schritt der Transport des Pferdes in einen Schlachtbetrieb vorgenommen. Weitere Verarbeitungsschritte erfolgen dort nach geltenden Hygienevorschriften.

 

Nach Abschluss der Schlachtung wird der EU-Equidenpass zusammen mit weiteren Unterlagen an die zuständige Veterinärbehörde übergeben (Meldung des Todes, Makulation des Passes). Eine Begleitung des Tierbesitzers bis zum Lebensende seines Pferdes ist oftmals möglich.