Euthanasie
Lebensende mit Medikamenten
Die Entscheidung zur Euthanasie trifft ein Tierarzt / eine Tierärztin. Sie wird wichtig, wenn eine unheilbare, schwerwiegende Krankheit mit erheblichem Leiden (anhaltende Bewegungsunfähigkeit, unheilbare und übertragbare Infektionskrankheiten, akute schwere Verletzungen, chronische therapieresistente Schmerzen) vorliegt.
Die Euthanasie des Pferdes wird nach Gabe eines Beruhigungsmittels (Sedation) mittels Injektion tödlicher Medikamente in die Blutbahn durchgeführt. Der Tod tritt innerhalb weniger Minuten durch Atem- und Herzkreislaufstillstand ein. Ein euthanasiertes Pferd kann nicht zur Lebensmittelgewinnung oder als Tierfutter genutzt werden.
Der Tierbesitzer verantwortet im Nachhinein die Beseitigung des Tierkörpers. Tierkörperbeseitigungsunternehmen holen die Körper ab und führen diese der Verwertung zu. Alternativ sind regional auch Einäscherungen, teilweise mit Rückführung der Asche in einer Urne, möglich.